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AATP GmbH

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Grundlegendes
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Löschung von Daten
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Widerspruchsrecht
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE
GESCHÄFTS-
BEDINGUNGEN
1. Allgemeines
Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, auch wenn im Einzelfalle nicht darauf Bezug genommen wird, für alle, auch zukünftige Lieferungen und Leistungen. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben. Spätestens mit der Entgegennahme der gelieferten Ware oder Leistung erklärt sich der Besteller mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen, änderungen des Vertrages und dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Datenspeicherung
Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten – soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§26 BDSG) zulässig – EDV–mäßig speichern und verarbeiten.

3. Angebote, Preise und Lieferung
Alle Angebote sind freibleibend. Unsere Preise gelten ab Werk, soweit nicht anderes vereinbart ist, ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Aufträge ohne Preisvereinbarung gelten unsere am Liefer– oder Leistungstage geltenden Listenpreise. Lieferzeitangaben gelten nur annährend. Ereignisse höherer Gewalt sowie Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzug eines Vorlieferanten oder sonstige unvorhersehbare Umstände verlängern die Lieferfrist angemessen. Kommen wir in Lieferverzug, kann der Besteller nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist vom nichterfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Bereits erfolgte Teillieferungen sind vom Rücktritt ausgeschlossen. Es sei denn sie bleiben für die Bestellung unverwendbar. Weitergehende Rechte insbesondere Schadensersatzansprüche, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Lieferung selbst erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Bestellers.

4. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Eine Be– oder Weiterverarbeitung unseres Vorbehaltseigentumes erfolgt in unserem Auftrag, wir erwerben unentgeltlich Eigentum an der neuen Sache. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt, verarbeitet oder verbunden, so tritt uns der Besteller im Verhältnis zum Fakturenwert unserer Rechnung schon jetzt ein Eigentums– bzw. Miteigentumsrecht an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab, und zwar sowohl an den Zwischen– als auch an den Enderzeugnissen, und verwahrt den Gegenstand mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Sicherheitsübereignung und Verpfändung der Vorbehaltsware sind dem Besteller nicht gestattet. Vor einer Pfändung oder einem sonstigen Zugriff Dritter auch auf abgetretene Forderungen hat uns der Besteller unverzüglich Mitteilung zu machen und unser Eigentumsrecht dem Dritten darzulegen. Die Kosten etwaiger Interventionen trägt der Besteller. Zur Sicherung unserer sämtlichen auch künftig entstehenden Ansprüche tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen mit Nebenrechten an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung und sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware, aus welchem Rechtsgrund auch immer, entstehen. Der Besteller ist im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges berechtigt, die Vorbehaltsware zu veräußern und zu verwenden und daraus entstehende Forderungen einzuziehen. Falls der Besteller in Zahlungsverzug kommt oder unser Vorbehaltseigentum oder unsere Forderung gefährdet erscheint, können wir die Herausgabe der Vorbehaltsware vom Besteller verlangen, und dieser ist zur Herausgabe verpflichtet. Wir sind befugt, die Vorbehaltsware selbst in Besitz zu nehmen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz gilt – kein Rücktritt vom Vertrage. Unter den vorgenannten Voraussetzungen sind wir zum Widerruf der Einziehungsbefugnis berechtigt. Im Falle des Widerrufs hat uns der Besteller auf Verlangen unverzüglich die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und uns die Unterlagen zugänglich zu machen. Wir sind berechtigt, den Schuldnern des Kunden die Abtretung anzuzeigen und Zahlung an uns zu verlangen. übersteigt der Wert der vorstehenden Sicherungen den Fakturenwert um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe übersteigender Sicherungen verpflichtet.

5. Urheber– und sonstige Schutzrechte
Soweit nichts anderes vereinbart ist, stehen im Verhältnis zum Kunden sämtliche Urheberrechte und sonstigen gewerblichen und geistigen Schutzrechte an unseren Lieferungen und Leistungen (z.B. Software, Skizzen, Schaltplänen, etc.) uns zu. Dem Besteller / Endkunden wird ein ausschließliches Recht eingeräumt, diese zu nutzen. Die von uns gelieferte Anwendungssoftware (Automatisierung, Antriebstechnik, Visualisierung und Datenverarbeitung) sowie gelieferte Elektrodokumentation sind ausschließlich für die Nutzung im direkten Zusammenhang mit dem betreffenden Liefergegenstand bestimmt. Diese Leistungen sind und bleiben geistiges Eigentum und dürfen ohne schriftliche Einwilligung der Fa. AATP GmbH Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Eine Nutzung auf mehr als einem System ist untersagt. Handelt es sich bei den gelieferten Produkten um Artikel, bei denen sich die Urheberrechte ganz oder teilweise im Besitz Dritter befinden, so werden diese Urheberrechte ebenfalls ausdrücklich, auch ohne schriftliche Bestätigung, vom Geschäftspartner anerkannt.

6. Garantie und Haftung
Die Ware ist sofort auf Mängel zu untersuchen. Sichtbare Mängel sind unverzüglich jedoch spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich bei uns anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Bei berechtigter, fristgemäßer Beanstandung beheben wir den Mangel nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist kostenlos, entweder durch Nachbesserung oder Ersatzteillieferung. Stattdessen können wir dem Besteller in geeigneten Fällen auch den Minderwert angemessen vergüten. Kommen wir mit der Ersatzlieferung oder Nachbesserung in Verzug, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, nachdem eine von ihm angesetzte Nachfrist fruchtlos verlaufen ist. Sonstige Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Schadensersatz, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei anderen Dienstleistungen unseres Unternehmens. Soweit unsere AGB keine Regelung enthalten, gelten die Vorschriften für die Gewährleistung gemäß VOB als vereinbart.

7. Liefervorbehalt, Rücktrittsrecht und Haftungsausschluss
Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern, sind wir berechtigt unsere Forderungen sofort fällig zu stellen, vor Auslieferung Vorauszahlung oder Sicherheit zu verlangen, vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen. Unsere Haftung richtet sich auch außerhalb der Gewährleistung ausschließlich nach den vorstehend getroffenen Vereinbarungen. Alle dort nicht zugestandenen Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche aus Verschuldenshaftung, gleich aus welchem Rechtsgrund – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

8. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind, sofern nicht einzelvertraglich anders vereinbart, netto 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Der Besteller ist nicht berechtigt, außer bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Bei überschreitung des Zahlungszieles, wie bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, bankübliche Kreditzinsen zu berechnen. Unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Die Annahme von Wechseln erfolgt vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit. Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten ist Stolberg. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag gilt – soweit der Besteller Vollkaufmann ist – Stolberg als vereinbart. Wir sind jedoch auch berechtigt den Besteller an seinem Wohnort zu verklagen. Ergänzend zu den Vertragsbestimmungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11. April wird ausdrücklich ausgeschlossen.